Allgemeine Gechäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Teo Otto Theater der Stadt Remscheid und seinen Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten gegebenenfalls nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Theaters.

 

II. KARTENVERKAUF

1. ZAHLUNG

Die Bezahlung der Eintrittskarten an der Theaterkasse kann bar oder mit EC-Karte erfolgen. Auf Wunsch können die Eintrittskarten gegen eine Auftragsgebühr von 5,00 € auch mit der Post zugestellt werden, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Vorstellung mindestens sieben Werktage liegen. Im webshop ist die Zahlung per Lastschrift und Kreditkarte (Vias- und Mastercard) möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kreditkarte zum Zeitpunkt der Transaktion direkt belastet wird.

2. RESERVIERUNG

Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für maximal sieben Tage und sind bis spätestens ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Reservierte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf.

3. SITZPLATZ

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu.

 

III. ERSTATTUNG DES EINTRITTSKARTENPREISES / VERLUST DER EINTRITTSKARTE

1. UMTAUSCH

Im Verhinderungsfall können Karten bis 7 Tage vor der Vorstellung an der Theaterkasse umgetauscht oder zurück gegeben werden.
Die Umtausch- und Rückgabemöglichkeit ist ein besonderer Service und besteht nur für an der Theaterkasse sowie im Webshop des Teo Otto Theaters gekauften Karten. Erstattet oder angerechnet werden der reine Kartenpreis abzüglich einer Servicepauschale von 1 € je Karte. Bei Vorverkaufsstellen Dritter erworbene Karten können nicht zurückgenommen oder getauscht werden. Karten für Sonderveranstaltungen,bei denen das Teo Otto Theater nicht Veranstalter ist, sind ebenfalls von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.Für Abonnements gelten besondere Regelungen, siehe Ziffer IV.

2. PROGRAMMÄNDERUNG / ABBRUCH / FRIST

Muss das Theater eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht.

Eine Erstattung findet nicht statt bei:

a) Änderungen der Besetzung der auftretenden Ensembles,Orchester, Einzelkünstler etc. sowie veränderten Anfangszeiten,

b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

Der Erstattungsanspruch erlischt 14 Tage nach der geänderten oder abgebrochenen Veranstaltung.

3. VERLUST

Das Theater ersetzt verlorene Eintrittskarten, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, dass er eine Karte gekauft hat. Für die Ausstellung von Ersatzkarten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,- €/Karte.

 

IV. EINTRITTSPREISE / ABONNEMENTS UND ERMÄßIGUNGEN

1. Eintrittspreise, Abonnements und Ermäßigungen

Diese sind geregelt in der vom Rat der Stadt beschlossenen Entgeltordnung,die hier auszugsweise wiedergegeben wird:

       § 1 - Allgemeines

1. Für den Besuch des Teo Otto Theaters wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Regelungen der §§ 2 - 9.

2. Die Entgelte sind vor dem Besuch an der Theaterkasse oder sonstigen Vorverkaufsstellen zu entrichten.

3. Das Abonnemententgelt für feste Abonnements gem. § 4 ist in voller Höhe zum 01.11. des Kalenderjahres zu entrichten, in dem die betreffende Spielzeit beginnt oder in zwei Teilbeträgen zum 01.11. sowie zum 01.02. des Folgejahres.

       § 2 - Solidaritätsbeitrag Bergische Symphoniker – „Orchester-Soli“

1.Für Veranstaltungen unter Mitwirkung/Beteiligung der Bergischen Symphoniker wird ein Aufschlag („Orchester-Soli“) auf das Eintrittsentgelt erhoben.

2. Hierzu gelten - neben den Preis-Kategorien I - V für Veranstaltungen ohne Mitwirkung/Beteiligung der Bergischen Symphoniker - die Kategorien I S – V S - (S = Symphoniker bzw. Soli). Die Einheits-preiskategorien Kinder- und Jugendticket und Seniorenticket sind entsprechend um Kinder- und Jugendticket S und Seniorenticket S ergänzt.

3. Die durch den Aufschlag erzielten zusätzlichen Umsatzerlöse werden in voller Höhe an die Bergische Symphoniker gGmbH weitergeleitet.

       § 3 - Höhe der Entgelte

Siehe unter "Preise"

       § 4 - feste Abonnements

1. Es werden feste Abonnements eingerichtet, auf die eine Ermäßigung von ca. 25 % auf die Eintrittsentgelte gewährt wird.

2. Art und Zahl der Veranstaltungen für die einzelnen Abonnements werden spielzeitbezogen durch den Oberbürgermeister festgelegt.

3. Abonnements sind übertragbar.

4. Sie verlängern sich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Saison schriftlich – jedoch nicht per E-Mail – gekündigt werden. Änderungswünsche sind ebenfalls bis zum 30. Juni der laufenden Saison bekannt zu geben.

5. Für jedes Abonnement besteht pro Spielzeit die Umtauschmöglichkeit für drei Vorstellungen. Umtauschscheine können nur in der jeweiligen Spielzeit gegen andere Theater- oder Konzertkarten eingelöst werden. Eine Auszahlung des Umtauschschein-Wertes ist nicht möglich. Umtauschscheine können auch bei Sonderveranstaltungen gegen Aufpreis verwendet werden. Rechtsanspruch auf bestimmte Vorstellungen und Plätze besteht nicht. Die Wahl einer höheren Preisgruppe ist gegen Aufzahlung möglich.

6. Für verloren gegangene Umtauschscheine wird kein Ersatz gewährt.

7. Bei Verlust des Abo-Ausweises erfolgt eine Ersatzausstellung gegen ein Entgelt von 2 €.

       § 5 - Wahlabonnement

1. Neben den festen Abonnements (gemäß § 4) wird das Wahlabonnement (Wahlabo) angeboten, auf das eine Ermäßigung von ca. 20 % auf die Nettoeintrittspreise gewährt wird.

2. Ein Wahlabo besteht aus sechs Eintrittskarten, wovon maximal zwei Karten pro Vorstellung eingesetzt werden können. Bei der Buchung eines Wahlabos müssen die Veranstaltungen im Voraus festgelegt werden.

3. Für jedes Wahlabo besteht die Möglichkeit zum Umtausch einer Vorstellung. Für Umtauschscheine gelten die selben Bedingungen wie in § 4.5.

   […]

       § 7 - Theatertaxi

Für die Rückfahrt von Theater- und Konzertbesuchern / -innen werden Sammeltaxen im Stadtgebiet Remscheid eingesetzt. Die Selbstbeteiligung pro Person beträgt 10 €.

§ 8 - Ermäßigungen

1. Folgenden Personen werden Ermäßigungen von ca. 30 % auf die Eintrittsentgelte sowie auf Abonnements (anstelle der Ermäßigung gem. § 4) gewährt:

   a. Studierenden, Schülern / -innen und Auszubildenden(bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres)

   b. Bundesfreiwilligendienstleistende

   c. Empfängern / -innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGBII)

   d. Personen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 80 %

2. Gruppen von mindestens 20 Personen erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von ca. 25 % auf die Nettoeintrittspreise.

3. Mobilitätsbehinderten Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, wird die niedrigste Preisgruppe berechnet. Dies gilt bei entsprechendem Nachweis über die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung auch für die Begleitperson.

4. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander werden nicht gewährt.

5. Für folgende Veranstaltungen wird keine Ermäßigung gewährt:

   a. Serenaden- und Kirchenkonzerte

   b. Musik am Sonntagvormittag

   c. Sonderveranstaltungen

   d. Kinder- und Jugendtheater

   e. Klangkosmos

   f. Veranstaltungen mit spezieller Vertragsgestaltung, die eine Ermäßigung ausschließen.

6. Für die Nutzung des Theatertaxis (§ 7) wird keine Ermäßigung gewährt.

 

2. ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNGEN

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten unaufgefordert vorzulegen, eine nachträgliche Berücksichtigung kann nicht erfolgen. Sie sind ferner dem Einlasspersonal beim Eintritt zur Vorstellung unaufgefordert zur Prüfung auszuhändigen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

 

3. BESONDERE BEDINGUNGEN BERGISCHES ABO

Das „Bergische Abo“ berechtigt zum Besuch der im Abo festgelegten Veranstaltungen des Teo Otto Theaters, des Theater und Konzerthauses Solingen und der Wuppertaler Bühnen.

Hinweis: Für das Theater und Konzerthaus Solingen und die Wuppertaler Bühnen können abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Ein Umtausch des „Bergischen Abos“ ist grundsätzlich ausgeschlossen! Nach Ende der Spielzeit verliert das „Bergische Abo“ seine Gültigkeit!

 

V. EINLASS

1. BERECHTIGUNG

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise des Teo Otto Theaters, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen, der Vorverkaufsstellen des Vertriebsnetzes der CTS Eventim AG und des CTS Eventim Online-Webshops des Teo Otto Theaters.

2. ZUSPÄTKOMMENDE

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nicht oder erst zu einem vom verantwortlichen Theaterpersonal festgelegten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) in den Zuschauerraum eingelassen werden.


VI. GARDEROBE

1. ABZUGEBENDE SACHEN

Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen,die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben.

2. AUSGABE

Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, nachdem alle anderen Besucher ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann.

3. HAFTUNG

Das Theater übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen inkl. Wertsachen aller Art sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

 

VII. FUNDSACHEN

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Teo Otto Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Theaterpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VIII. BILD- UND / ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art sind während der Veranstaltungen auszuschalten. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke einzubehalten.

 

IX. TV-AUFZEICHNUNGEN / FOTOS

Die Besucher erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen, Film- und Fotoaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden. Dies gilt auch für die Einstellung von Film und Fotomaterial im Online- Auftritt des Teo Otto Theaters.

 

X. DATENSCHUTZ

     Zu den Datenschutzbestimmungen

 

XI. HAUSRECHT

Die Abenddienstleitung übt in allen Spielstätten für Veranstaltungen des Teo Otto Theaters das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

 

XII. HAFTUNG

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haftet das Theater, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.